Leistungen
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Die Vorgabe des Bewertungsgesetzes ist, dass zur Vorlage beim Finanzamt, bei Gerichten und Behörden ein Vollgutachten zur Verkehrswertermittlung nach den gesetzlichen Verfahren zu erstellen ist. Dies muss durch einen personenzertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt oder plausibilisiert werden. Die Zertifizierungsstelle muss akkreditiert sein. Für andere Gutachten wie z.B. Schaden, Energie, etc. ist eine Personenzertifizierung geboten, jedoch nicht im Gesetz vorgeschrieben.
Gutachterliche Honorarberatung
- Beratung bei der Erfassung von notwendigen Daten innerhalb der Erklärungen inkl. Beschaffung notwendiger Kennzahlen (Bewertungsgesetz)
- Beratung bei konzeptionellen steuerlichen Anforderungen (Bewertungsgesetz)
Gutachtenformen (Bildung des gemeinen Wertes/Marktwert)
- Kurzgutachten (nur bei wohnwirtschaftlichen Objekten möglich)
- Marktwertgutachten (Abzielung eines Verkaufswertes)
- Vorgutachten (Vollgutachten, jedoch ohne gutachterliche, persönliche Einschätzung und ohne Ortsbegehung)
- Vollgutachten
TAX
Im Bereich Steuer gibt es spezifische Gutachten zur Ermittlung des gemeinen Wertes, die eine wesentliche Rolle spielen, sei es bei der Bildung der Bemessungsgrundlage für steuerliche Zwecke oder in der Schenkungssteuerplanung. Unter „Mehr Erfahren“ finden Sie eine präzise Aufstellung der Gutachtenarten, die von Ihrem Steuerberater im Immobilienbereich häufig benötigt werden.
LAW
Im Bereich Recht gibt es spezifische Gutachten zur Ermittlung des gemeinen Wertes, die eine wesentliche Rolle spielen, sei es bei der Bildung der Bemessungsgrundlage für Ausgleichsansprüche, für Wertanteile oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Unter „Mehr Erfahren“ finden Sie eine präzise Aufstellung der Gutachtenarten, die von Ihrem Notar oder Rechtsanwalt im Immobilienbereich häufig benötigt werden.